- Schmerzreduktion
- Besserung der Beweglichkeit
- Lösen von Gelenkblockaden
Liebe Patientinnen & Patienten,
bitte denken Sie daran, dass zu jedem Quartalsanfang Ihre Versichertenkarte (eGK) vor Ausstellung eines Rezeptes, einer Überweisung oder Verordnung eingelesen werden muss. Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ist erst nach dem Einlesen der GKV-Karte möglich!
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Praxis-Team.